Dieser Ratgeber gibt den Stand vom November 2026 wieder. Maßgeblich sind immer die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen. Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Den allgemeinen Ablauf einer Bewerbung finden Sie im Ratgeber Öffentliche Ausschreibung: So bewerben Sie sich.
Was öffentliche Auftraggeber in der Reinigung vergeben
Typische Leistungen sind:
- Unterhaltsreinigung von Schulen, Kitas, Rathäusern, Verwaltungsgebäuden und Sporthallen
- Glasreinigung, oft als eigenes Los
- Grundreinigung, zum Beispiel in den Schulferien
- Sonderreinigung nach Baumaßnahmen oder Veranstaltungen
Große Ausschreibungen werden häufig in Lose aufgeteilt, etwa nach Gebäuden oder Stadtteilen. Das Gesetz verlangt, mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Für kleine Betriebe sind einzelne Lose oft der beste Einstieg.
Laufzeit und Auftragswert
Reinigungsverträge laufen meist über mehrere Jahre. Für die Frage, ob EU-weit ausgeschrieben wird, zählt der Wert über die gesamte Laufzeit. Bei Verträgen ohne Gesamtpreis mit unbestimmter Laufzeit oder mehr als 48 Monaten wird der 48-fache Monatswert angesetzt (§ 3 Abs. 11 VgV).
Ein Rechenbeispiel: Ein Reinigungsvertrag für 4.500 Euro netto im Monat erreicht so 216.000 Euro. Das ist genau der EU-Schwellenwert für Dienstleistungen von Kommunen und Ländern (Stand 2026). Mehr zu den Grenzen lesen Sie im Ratgeber Schwellenwerte und Vergabearten 2026.
Voraussetzungen für Ihren Betrieb
Kein Meisterbrief nötig. Gebäudereiniger ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 33 der Handwerksordnung). Wer einen solchen Betrieb beginnt, muss das der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 Abs. 1 HwO).
Haftpflichtversicherung prüfen. Reinigungsaufträge verlangen fast immer eine Betriebshaftpflicht mit Mindestdeckung. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks nennt in seinen Empfehlungen für Vergabestellen (Mai 2026) als Anhaltspunkt unter anderem:
- 5.000.000 Euro für Personenschäden
- 5.000.000 Euro für Sachschäden
- 200.000 Euro für Schlüsselverlustschäden
Das sind Empfehlungen, keine Pflicht. Welche Summen gelten, steht in den Unterlagen. Klären Sie vor allem, ob Ihre Police Schlüsselverluste abdeckt. Bei Schulen und Verwaltungsgebäuden mit Schließanlagen ist das ein häufiger Punkt.
Referenzen sammeln. Gefragt sind meist vergleichbare Objekte, etwa andere Schulen oder Büroflächen ähnlicher Größe. Was sonst verlangt wird, steht im Ratgeber Eignungsnachweise bei Ausschreibungen.
Das Leistungsverzeichnis richtig lesen
Reinigungsausschreibungen sind meist ähnlich aufgebaut. Achten Sie auf:
- Flächenverzeichnis: Quadratmeter je Raum, Raumart, Bodenbelag, Gebäude und Etage
- Reinigungsgruppen: welche Raumarten wie oft gereinigt werden, zum Beispiel täglich, zweimal wöchentlich oder wöchentlich
- Reinigungszeiten: vor Dienstbeginn, nach Unterrichtsschluss oder als Tagesreinigung
- Zugang: Schlüssel, Alarmanlage, Anmeldung beim Hausmeister
- Verbrauchsmaterial: ob Toilettenpapier, Seife und Handtuchpapier im Preis enthalten sind oder nach Verbrauch abgerechnet werden
- Ferien und Schließzeiten: ob dann weniger gereinigt wird oder eine Grundreinigung ansteht
Viele Reinigungsverträge sind Werkverträge. Geschuldet ist dann das Reinigungsergebnis, nicht eine bestimmte Stundenzahl. Trotzdem fragen Auftraggeber oft die kalkulierten Stunden ab, um das Angebot prüfen zu können.
Objektbesichtigung nutzen
Eine Reinigung lässt sich nur vor Ort sicher kalkulieren. Viele Ausschreibungen sehen deshalb eine Besichtigung vor, teils mit Nachweis. Ist sie verpflichtend und fehlt der Nachweis, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Prüfen Sie bei der Besichtigung:
- Stimmen Flächen und Raumarten mit dem Verzeichnis überein?
- Wie stark ist die Verschmutzung, wie dicht die Möblierung?
- Gibt es einen Raum für Geräte und Material, Wasseranschlüsse, Aufzüge?
- Wie lang sind die Wege zwischen den Gebäudeteilen?
Abweichungen klären Sie mit einer Bieterfrage, nicht durch eigene Änderungen am Leistungsverzeichnis.
Kalkulation: Mindestlohn, Zuschläge, Laufzeit
Branchenmindestlohn 2026. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Gebäudereinigung als Mindeststundenlohn:
- Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 Euro
- Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 Euro
Diese Löhne gelten durch Rechtsverordnung für alle Betriebe der Branche, auch ohne Tarifbindung. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Eine Nachfolgeregelung für 2027 stand am 3. November 2026 noch nicht fest. Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Zuschläge. Nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag fallen unter anderem an: 30 Prozent für Nachtarbeit zwischen 22 und 5 Uhr und 80 Prozent für Sonn- und Feiertagsarbeit. Wenn Reinigungszeiten am Abend oder Wochenende verlangt werden, gehört das in den Preis.
Länder und Bund. Einige Länder schreiben für öffentliche Aufträge eigene Mindestentgelte vor. Liegen sie höher, gelten sie. Für Dienstleistungsaufträge des Bundes ab 50.000 Euro netto gilt seit dem 1. Mai 2026 das Bundestariftreuegesetz (§ 1 Abs. 1 BTTG). Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, steht in den Unterlagen.
Mehrjährige Laufzeit. Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Preisanpassung bei Lohnerhöhungen vorsieht. Fehlt sie, müssen Sie absehbare Steigerungen selbst einrechnen.
Ein Stundensatz knapp über dem Mindestlohn reicht nie. Er muss auch Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Material, Maschinen, Objektleitung und Gewinn tragen.
Ungewöhnlich niedrige Angebote
Wirkt ein Preis im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig, muss der Auftraggeber bei EU-Verfahren Aufklärung verlangen (§ 60 Abs. 1 VgV). Bleibt der niedrige Preis nach der Prüfung unerklärt, soll der Auftraggeber den Zuschlag ablehnen. Beruht der niedrige Preis darauf, dass Mindestlohn- oder andere arbeitsrechtliche Pflichten nicht eingehalten werden, muss er ablehnen (§ 60 Abs. 3 VgV).
Halten Sie Ihre Kalkulation deshalb nachvollziehbar bereit: Flächenleistung je Stunde, Stunden je Monat, Lohnkosten, Zuschläge, Material.
Preis und Qualität: die Zuschlagskriterien
Der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot. Neben dem Preis darf der Auftraggeber Qualität bewerten, auch Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (§ 58 Abs. 2 VgV). Die Gewichtung muss in den Unterlagen stehen.
Der Bundesinnungsverband empfiehlt Vergabestellen, Qualität gleichwertig neben dem Preis zu werten. Ob eine Ausschreibung das tut, sehen Sie an der Gewichtung. Wird ein Qualitätskonzept verlangt, schreiben Sie es für genau dieses Objekt:
- wer das Objekt leitet und erreichbar ist
- wie Sie Ausfälle durch Urlaub und Krankheit auffangen
- wie und wie oft Sie die Qualität kontrollieren
- wie Sie mit Beschwerden umgehen
- wie neue Kräfte eingearbeitet werden
Versprechen Sie nur, was Sie leisten können. Angaben aus dem Konzept werden oft Teil des Vertrags.
Nachunternehmer in der Reinigung
Wollen Sie Teile wie die Glasreinigung weitergeben, prüfen Sie, ob das erlaubt ist und angegeben werden muss. Sie haften dann auch für den Mindestlohn der Beschäftigten Ihres Nachunternehmers (§ 14 AEntG). Mehr dazu im Ratgeber Bietergemeinschaft und Nachunternehmer.
So unterstützt Sie Ausschreibungswecker
Ausschreibungswecker schickt Ihnen passende Reinigungsausschreibungen aus Ihrem Umkreis per E-Mail. Im Steckbrief sehen Sie Fristen und geforderte Nachweise auf einen Blick, zum Beispiel ob eine Besichtigung vorgeschrieben ist. Im Unterlagen-Check laden Sie die Vergabeunterlagen hoch und erhalten alle Anforderungen mit Seitenangabe.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Meisterbrief für öffentliche Reinigungsaufträge?
Nein. Gebäudereiniger ist ein zulassungsfreies Handwerk. Der Betrieb muss aber bei der Handwerkskammer angezeigt sein. Welche Nachweise die Ausschreibung verlangt, steht in der Bekanntmachung.
Welcher Mindestlohn gilt 2026 in der Gebäudereinigung?
Seit dem 1. Januar 2026 mindestens 15,00 Euro je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Die zugrunde liegende Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Ab welchem Auftragswert wird Gebäudereinigung EU-weit ausgeschrieben?
Bei Kommunen und Ländern ab 216.000 Euro netto über die Laufzeit, bei obersten Bundesbehörden ab 140.000 Euro. Bei unbefristeten Verträgen zählt der 48-fache Monatswert.
Muss ich das Gebäude vor dem Angebot besichtigen?
Wenn die Unterlagen eine Besichtigung vorschreiben, ja. Auch sonst ist sie dringend zu empfehlen, weil sich Flächen und Verschmutzung nur vor Ort sicher einschätzen lassen.
Zählt bei Reinigungsausschreibungen nur der Preis?
Nicht immer. Viele Auftraggeber werten auch Qualität, etwa ein Konzept zu Personal und Kontrollen. Die Gewichtung steht in den Vergabeunterlagen.